Förderrichtlinie der Stadt Werther zum Kommunalen Klimaschutz 2024


Im zuständigen Fachausschuss lag die städtische Förderrichtlinie für den „Kommunalen Klimaschutz“ zur Fortschreibung vor und wurde beraten. Es wurde berichtet, dass von den im Haushalt bereit gestellten 20 000,-€ nur ein kleiner Teil abgerufen worden ist. Nicht nur die Mitglieder der UWG-Fraktion waren also der Auffassung, dass der Entwurf, der sich stark am Vorläufermodell orientierte, verändert werden sollte. Eine Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat hat es dann auf unseren Antrag hin nicht gegeben.


Die UWG-Fraktion begnügt sich wie immer nicht mit der Ablehnung eines vorgelegten Entwurfs, sondern will auch kreativ zu einer Lösung beitragen. Unser Rats- und Ausschussmitglied, Dr. Dirk Schröer, hat einen veränderten Entwurf erarbeitet, den wir den anderen Fraktion zur Diskussion vorgelegt haben. Hier unser Vorschlag:


Vorschlag zur Änderung der Förderrichtlinie2024 Kommunaler Klimaschutz


1. Der in den Haushalt eingestellte Betrag soll in der Höhe so bleiben; 20000,-€


2. Die Anschaffung von Balkonkraftwerken wird nicht mehr gefördert. Die Geräte sind so preiswert, dass sie auch ohne Förderung beschafft werden.


3. Dach- und Fassadenbegrünung


Kosten ca. 40,-€/qm, Beispiel: Dachfläche 60 qm kosten 2400,-€ plus Montag, in Summe 3500,-€, Vorschlag: 30% der förderfähigen Kosten, max. 15 €/qm, max. 1000,-€


4. Umgestaltung strukturarmer Vorgärten. Kosten je nach Größe und Aufwand 3000,-€ bis 10000,-€, Vorschlag: 30% der förderfähigen Kosten, max. 2000,-€


5. Anlagen zur Speicherung von Niederschlagwasser, Zisternen, Kosten rd. 2000 – 4000,-€, Vorschlag: 30% der förderfähigen Kosten, max. 1000,-e


6. Anlagen zur Nutzung von Niederschlagswasser, Zisternen/Anschluss ans Hauswassernetz, deutlich teurer als Pkt. 5, Vorschlag: 30% der förderfähigen Kosten, max. 2000,-€


Werther, den 10.11.23