Gesetzliche Betreuungen
 

Berufsbetreuer – Was ist das eigentlich? Eine Frage, die man, wenn man sich als ein solcher vorstellt, sehr häufig hört. Aber so schwierig ist die Klärung dieser Frage nicht:
 
 

Für Personen,
 
 

-          die ihre rechtlichen Angelegenheiten,

-          die in Fragen der Gesundheitsfürsorge,

-          die bei ihren Wohnungsangelegenheiten etc.
 
 

nicht selbständig zurecht kommen, kann das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellen, der ihnen dann bei den Entscheidungen und Erledigungen hilft, oder wenn nötig, sie sogar an der Stelle der Betreuten übernimmt. Dabei kann die Betreuung sich nur auf einen oder mehrere gezielt Bereiche erstrecken, oder aber auch fast alle Bereiche des Lebens abdecken.
 
 

Die Betreuung kann durch die betreute Person selbst gewünscht und angeregt werden, aber auch durch Angehörige oder Freunde. In manchen Fällen wird sie auch von Behörden vorgeschlagen, wenn es deutlich wurde, dass jemand allein nicht klar kommt.
 
 

Sind die Betreuungen mit geringem Aufwand für den Betreuer verbunden, kann das Gericht auch versuchen, einen ehrenamtlichen Betreuer zu bestellen, z.B. einen Verwandten, einen Freund oder Bekannten der betreuten Person. Bei höheren Aufwand und komplizierter Sachlage wird aber ein Berufsbetreuer bestellt.
 
 

Der Berufsbetreuer arbeitet freiberuflich. Einige habe sich in Betreuungsvereinen und Betreuungsbüros zusammengeschlossen, andere arbeiten allein.
 
 

Ich arbeite selbständig und mein Büro ist in Werther-Häger. In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn hatte ich bereits Kontakt mit allen Personengruppen, die ich jetzt als Betreuer auch wieder antreffe, sowohl auf der Seite der Betreuten, als auch auf der Seite der Einrichtungen und Behörden, mit denen ich im Sinne meiner Betreuten zusammenarbeite. Das macht eine gezielte und effektive Arbeit für die Klienten möglich. Als Diplom-Sozialpädagoge habe ich wohl auch das richtige, vielseitige Studium gewählt, ohne zu wissen, dass ich 20 Jahre später als Betreuer arbeiten würde.
 
 

Menschen, die ich betreuen soll, sollten im Einzugsbereich der Amtsgerichte Halle, Herford, Bünde, oder Osnabrück wohnen, weil sonst die Fahrten im Rahmen der Tätigkeit zu aufwendig werden.
 
 

Wer Fragen zur Betreuung hat, kann sich gern an mich wenden. Zur Zeit kann ich aus dem genannten Bereich noch Betreuungen oder Vormundschaften übernehmen. Ich berate Sie gern unverbindlich, auch wenn daraus keine vom Gericht veranlasste Betreuung wird.