Berufsbetreuer – Was ist das eigentlich? Eine Frage, die man, wenn
man
sich als ein solcher vorstellt, sehr häufig hört. Aber so
schwierig
ist die Klärung dieser Frage nicht:
Für Personen,
- die ihre rechtlichen Angelegenheiten,
- die in Fragen der Gesundheitsfürsorge,
- die bei
ihren
Wohnungsangelegenheiten etc.
nicht selbständig zurecht kommen, kann das
Vormundschaftsgericht
einen Betreuer bestellen, der ihnen dann bei den Entscheidungen und
Erledigungen
hilft, oder wenn nötig, sie sogar an der Stelle der Betreuten
übernimmt.
Dabei kann die Betreuung sich nur auf einen oder mehrere gezielt
Bereiche
erstrecken, oder aber auch fast alle Bereiche des Lebens abdecken.
Die Betreuung kann durch die betreute Person selbst gewünscht
und
angeregt werden, aber auch durch Angehörige oder Freunde. In
manchen
Fällen wird sie auch von Behörden vorgeschlagen, wenn es
deutlich
wurde, dass jemand allein nicht klar kommt.
Sind die Betreuungen mit geringem Aufwand für den Betreuer
verbunden,
kann das Gericht auch versuchen, einen ehrenamtlichen Betreuer zu
bestellen,
z.B. einen Verwandten, einen Freund oder Bekannten der betreuten
Person.
Bei höheren Aufwand und komplizierter Sachlage wird aber ein
Berufsbetreuer
bestellt.
Der Berufsbetreuer arbeitet freiberuflich. Einige habe sich in
Betreuungsvereinen
und Betreuungsbüros zusammengeschlossen, andere arbeiten allein.
Ich arbeite selbständig und mein Büro ist in
Werther-Häger.
In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn hatte ich bereits Kontakt mit
allen Personengruppen, die ich jetzt als Betreuer auch wieder antreffe,
sowohl auf der Seite der Betreuten, als auch auf der Seite der
Einrichtungen
und Behörden, mit denen ich im Sinne meiner Betreuten
zusammenarbeite.
Das macht eine gezielte und effektive Arbeit für die Klienten
möglich.
Als Diplom-Sozialpädagoge habe ich wohl auch das richtige,
vielseitige
Studium gewählt, ohne zu wissen, dass ich 20 Jahre später als
Betreuer arbeiten würde.
Menschen, die ich betreuen soll, sollten im Einzugsbereich der
Amtsgerichte
Halle, Herford, Bünde, oder Osnabrück wohnen, weil sonst die
Fahrten im
Rahmen der Tätigkeit zu aufwendig werden.
Wer Fragen zur Betreuung hat, kann sich gern an mich wenden. Zur
Zeit
kann ich aus dem genannten Bereich noch Betreuungen oder
Vormundschaften
übernehmen. Ich berate Sie gern unverbindlich, auch wenn daraus
keine
vom Gericht veranlasste Betreuung wird.